- Die Abkürzung "SVV" steht für "Selbstverletzendes Verhalten".
Zu den gemäßigten Selbstverletzungen zählt z.B. das Schneiden in die Haut mit Rasierklingen, Messern, Scheren, Glasscherben u.ä. (soweit ich weiß die meistverbreitete Variante), aber auch das Verbrennen mit Zigaretten oder Bügeleisen, mit dem Kopf vor die Wand hauen, sich blutig kratzen, Knochenbrechen, usw., es gibt da viele verschiedene Verhaltensweisen. Viele SVVler konzentrieren sich dabei auf eine oder zwei verschiedene Varianten, oft auch nur auf bestimmte Körperstellen, z.B. Handgelenke, Ober- oder Unterarme.
Winchel und Stanley (Verhaltensforscher? Psychologen? Ärzte?) definieren es folgendermaßen:
"...die Absicht der absichtlichen Schädigung des eigenen Körpers. Die Verletzung fügt man sich selbst zu, ohne die Hilfe einer weiteren Person, und die Verletzung ist ernst genug, eine Gewebeschädigung (wie z.B. Narben) hervorzurufen. Handlungen, die mit bewußten suizidalen Absichten ausgeführt werden, oder verbunden sind mit sexueller Erregung, sind ausgeschlossen."
Zu den selbstverletzenden Verhaltensweisen zählt aber auch z.B. das Haare ausrupfen, oder zuwenig Schlaf, exzessiver Sport etc. Diese sind allerdings meistens nicht so offensichtlich.
Manche SVV sind auch gesellschaftlich anerkannt, dazu würde ich beispielsweise Piercings oder Tätowierungen zählen...
SVV ist oftmals Teil von psychischen Störungen, wie z.B. .:Borderline:., und geht oft einher mit Eßstörungen oder Depressionen.